I Allgemeines
Das Strandbad Norderstedt wird von der Stadtpark GmbH betrieben. Das Strandbad Norderstedt möchte jeder Besucherin und jedem Besucher Spaß, sportliche Betätigung und Erholung bieten. Diese Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Strandbad Norderstedt einschließlich des Eingangs und damit allen Besucher:innen dieser Einrichtung.
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badbesuchende verbindlich. Mit der Entrichtung des Entgeltes und dem Betreten der Anlage erkennt die Besucherin oder der Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Bei Gemeinschaftsveranstaltungen ist die jeweilige Leiterin oder der jeweilige Leiter, bei Schulklassen die unterrichtende Lehrkraft für die Beachtung dieser Benutzungsordnung verantwortlich.
II Besucher: innen
Das Strandbad Norderstedt steht während der Öffnungszeiten grundsätzlich allen zur Nutzung zur Verfügung. Ausnahmen hiervon betreffen Personen, die unter Einfluss von Rauschmitteln jeglicher Art stehen sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Der Zutritt für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, ist nur mit einer sie begleitenden, volljährigen und verantwortlichen Person möglich.
Kinder unter 7 Jahren dürfen die Badeeinrichtung nur in Begleitung eines sie beaufsichtigenden Erwachsenen benutzen, der dann auch für die Beachtung dieser Badeordnung verantwortlich ist.
Besucher:innen jeglichen Alters, die Nichtschwimmer: innen sind, haben im Wasser geeignet Schwimmhilfen zu tragen.
Tiere dürfen nicht mitgenommen werden.
Fahrräder sind außerhalb des Strandbades Norderstedt auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Abfälle und Zigarettenreste sind in den entsprechenden, aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen.
III Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Strandbades Norderstedt werden durch gesonderten Aushang vor der Kasse des Bades sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
Bei übermäßigem Besucher: innenandrang, können einzelne Teile des Strandbades Norderstedt oder auch die ganze Anlage zeitweilig für weitere Besucher: innen gesperrt werden.
Witterungsbedingt können die Öffnungszeiten des Strandbades verändert, verkürzt oder die Anlage geschlossen werden. Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung gelöster Entgelte sind aus diesem Grund ausgeschlossen.
Die Badleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon aus besonderen Anlässen, z. B. bei Sportveranstaltungen oder Sommerfesten, einschränken. Eine Rückerstattung oder Reduzierung von Entgelten erfolgt in diesen Fällen nicht. An diesen Tagen besteht eingeschränkte oder keine Bademöglichkeit. Hinweise auf temporäre Sperrungen werden an der Kasse bekannt gegeben.
Die Badezeit im Strandbad Norderstedt endet 15 Minuten vor Schließung, die Wasserfläche ist dann zu verlassen. Kassenschluss und Ende des Einlasses ist 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Beim Verlassen des Strandbades Norderstedt ohne gültigen Stempel erlischt die Gültigkeit des entrichteten Entgeltes.
IV Entgelt
Die entsprechenden Entgelte des Strandbades Norderstedt werden durch gesonderten Aushang vor der Kasse des Bades sowie auf der Homepage bekannt gegeben.
Die Betriebsleitung kann die Benutzung und das Angebot des Strandbades Norderstedt jederzeit ganz oder teilweise einschränken (u. a. Sicherheitsgründe, betriebliche Störungen, Sanierungen, Revision). Ansprüche gegen den Betreiber oder die Reduzierung des gelösten Entgeltes sind aus diesem Grund ausgeschlossen.
Sind Teile des Betriebes aufgrund von Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen, Kursen oder ähnlichem nicht zu benutzen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Entgeltes.
Bei Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Entgeltes.
Saison-, Rabatt- und Freikarten sind nur für die jeweilige Saison gültig und sind nicht ins nächste Jahr übertragbar.
V Badbenutzung
Sämtliche Einrichtungen des Strandbades Norderstedt sind pfleglich und ihrer Bestimmung gemäß zu behandeln.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Besucher:innen in Bezug auf Sicherheit und ein ungestörtes Badevergnügen sind obligatorisch.
Personen, ohne deren Einwilligung zu fotografieren, zu filmen oder Audioaufnahmen herzustellen, ist verboten.
Die Nutzung der Spiel- und Sportgeräte des Strandbades Norderstedt erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Besucher:innen.
Es ist nicht gestattet andere unterzutauchen, in das Wasser zu stoßen oder sonstigen Unfug zu treiben.
Das Campen, offenes Feuer, Grillen und Übernachten sind verboten.
Das Überschwimmen der durch Bojen gekennzeichneten Schwimmflächen ist untersagt.
Springen erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
Das Füttern der Enten und anderen Wasservögeln ist verboten.
VI Fundgegenstände
Im Strandbad Norderstedt gefundene Gegenstände sind an der Kasse abzugeben.
Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
VII Haftung
Die Besucher:innen benutzen das Strandbad Norderstedt einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Stadtpark Norderstedt GmbH, das Strandbad Norderstedt und dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
Jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ist ausgeschlossen. Die gilt insbesondere für Geld und Wertgegenstände und abgelegte Kleidungsstücke.
Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen und umsichtigen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stadtpark Norderstedt GmbH nicht.
VIII Gewerbeausübung
Jegliche gewerbliche Betätigung innerhalb des Strandbades ist ausschließlich mit einer schriftlichen Zustimmung der Stadtpark Norderstedt GmbH (Strandbad Norderstedt) gestattet.
Desgleichen bedürfen Film- und Fotoaufnahmen durch Presse und gewerbliche Nutzer der schriftlichen Bestätigung der Stadtpark Norderstedt GmbH (Strandbad Norderstedt).
IX Hausrecht
Die Betriebsleitung des Strandbades Norderstedt üben im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht für die Stadtpark Norderstedt GmbH aus. Sie sind befugt, alle zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und reibungslosen Betriebsablaufes erforderlichen Maßnahmen zu treffen und/oder einen Erfüllungsgehilfen zu benennen.
Das Strandbad-Team wird während des Badebetriebes aus Sicherheits- und Disziplinargründen Hinweise geben, die zu befolgen sind.
Wünsche und Anregungen aus dem Badebetrieb nimmt das Strandbad-Team gern entgegen.
X Schlussbestimmungen
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.05.2023 in Kraft.
Stadtpark Norderstedt GmbH
Geschäftsführung